Pauschalreisen nach Dubai – was ist zu beachten?

Pauschalreisen nach Dubai - was ist zu beachten?

Reisen und Erholen – ganz ohne Überraschungen. Während auf dem Großteil des asiatischen Kontinents das Individualreisen im Vormarsch ist, gehört Dubai zu den typischen Pauschalreisezielen. Es locken traumhafte Strände, Luxusunterkünfte, unzählige Touristenattraktionen und ein einzigartiges Shoppingerlebnis. Das Buchen von Pauschalreisen erspart lange und umfangreiche Eigenrecherchen und lässt somit mehr Zeit zur Erholung.

Was sind Pauschalreisen?
Unter einer Pauschalreise verstehen die meisten Urlauber eine Ferienreie, die alles beinhaltet nach dem Motto „Einmal gebucht, alles drin“. Doch das ist nicht ganz richtig. Eine Pauschalreise ist ein Urlaub schon dann, wenn das zu buchende Paket mindesten zwei Leistungen enthält, zum Beispiel Flug und Unterkunft.
Pauschalreisen werden von einem Veranstalter angeboten, der die Leistungen zwar nicht selbst erbringt, aber in eigener Verantwortung anbietet. Rechtlich unterliegen diese dem Reisevertrag, dessen Inhalt in diesem Rechtslexikon näher erklärt wird.

Hotels
Dubais Hotels liegen meistens im Bereich der Extraklasse. Für Backpacker und andere Low-Budgetreisende gibt es jedoch auch viele Angebote. Das Ausweichen auf Ferienwohnungen oder -zimmer ist auch eine kostengünstige Alternative.
Da Reiseveranstalter aufgrund der Menge ihrer Buchungen besondere Konditionen erhalten, können sie diese teilweise auch an ihre Kunden weitergeben. Die vielen Vergleichsportale im Internet, die sowohl Hotelbewertungen als auch deren günstigsten Preise offen legen, machen es jedem möglich, die angebotene Pauschalreise gegenzurechnen. In der Regel ist sie etwas teurer als eine selbst gut geplante Individualreise. Doch erspart sie umfangreiche Recherchen nach günstigen Flügen, Hotels und weiteren Aktivitäten.
Bereits seit 2010 gibt es in Dubai den „Green Tourism Award“. Mit ihm werden besonders nachhaltige Hotelanlagen ausgezeichnet, die mit ihren Maßnahmen zur Einsparung von Energie überzeugen können. Um diese Entwicklung zu unterstützen und nachhaltig reisenden Menschen entgegen zu kommen, geben einige Veranstalter bereits in ihren Angeboten nähere Auskünfte über Auszeichnungen dieser Art.

Hinzubuchbare Bausteine
In Form eines Bausteinprinzips ist es bei vielen Reiseveranstaltern möglich, seine Reise etwas zu individualisieren. Da Pauschalreisen nicht zwangsläufig All-inclusive-Reisen sind, besteht die Unterbringung möglicherweise nur aus Übernachtung mit Frühstück. Wer Vollpension bevorzugt, kann den Reiseveranstalter darum bitten, diese hinzu zu buchen, falls es denn möglich ist.
Auch Ausflüge, Tagesfahrten in die Umgebung sowie Sightseeing-Touren zu bekannten Sehenswürdigkeiten werden oft mit angeboten. Ist dies nicht der Fall, gibt es auch vor Ort in Dubai viele Möglichkeiten. Von Wüstensafaris und Kamelritten über Stadtrundfahrten und Helikopterflügen bis hin zu Touren mit Speed-Boot, Wasserflugzeug oder zum Shopping ist nahezu alles möglich. Wer großen Wert auf eine flexible Zusammenstellung seiner Pauschalreise legt, sollte Dubai mit Reiseveranstaltern wie Meier‘s-Weltreisen entdecken, die nicht nur feste Bausteine anbieten, sondern auch auf spezielle Wünsche der Reisenden eingehen können.
Alle Reisegäste, die Dubai trotz Pauschalreise eigenständig entdecken möchten, können sich bereits im Vorfeld einen Mietwagen reservieren lassen oder diesen bei Anreise buchen. In Dubai werden auch deutsche Führerscheine anerkannt. In umliegenden Emiraten wird oft ein internationaler Führerschein gefordert. Wer mit gelegentlichen Staus leben kann, für den ist der Mietwagen nicht nur aufgrund der niedrigen Benzinpreise eine günstige Möglichkeit, mehr von Dubai zu sehen.

Pauschalreisen nach Dubai buchen
Meist werden vor der Buchung einer Dubai-Reise zahlreiche Broschüren und Kataloge studiert. Viele von ihnen enthalten vor allem eines – Werbung. Diese soll das Angebot beschönigen und die Reiseinteressenten zu einer Buchung animieren. Trotz der beeindruckenden Hochglanzfotos sollten die Informationen sorgfältig gelesen werden, auch das Kleingedruckte. Die Buchung in einem Reisebüro hat den Vorteil, einen direkten Ansprechpartner zu bieten. Unklarheiten können gleich aus der Welt geschafft werden.
Grundsätzlich ist vor allem auf die Formulierung der Beschreibung zu achten, denn diese kann Hinweise auf eher ungewünschte Eigenschaften der Hotels oder andere mangelhafte Zustände hinweisen.
Zur Buchung der Pauschalreise wird eine Reiseanmeldung ausgefüllt. Hierbei sollten die Daten der Anmeldung noch einmal mit den Informationen im Katalog verglichen werden. Gibt es Ungereimtheiten? Diese sollten zuvor geklärt werden.
Anschließend versendet der Reiseveranstalter die Reisebestätigung. Auch diese sollte aus Sicherheitsgründen noch einmal der Reiseanmeldung gegenüber gelegt werden. Außerdem ist jeder Veranstalter dazu verpflichtet, seinen Kunden den sogenannten Sicherungsschein auszuhändigen, der den Reisenden im Falle eines Konkurses des Veranstalters absichert. Nicht selten sind diese Scheine bereits auf den Webseiten der Anbieter veröffentlicht. Weitere Informationen über den Sicherungsschein sind auf dieser Webseite einer Rechtsanwältin nachzulesen.

Die Rechte von Pauschalreisenden
Pauschalreisen haben nicht nur den Vorteil, wenig Eigenleistung zu fordern. Sie bieten auch eine gewisse Absicherung, denn Ansprechpartner für Mängel ist der Reiseleiter vor Ort. Ist keiner bekannt oder zeigt sich dieser unwillig, ist der Reiseveranstalter unverzüglich zu kontaktieren. In diesem Fall macht sich ein Reiseveranstalter mit guter telefonischer Erreichbarkeit bezahlt. Optimal ist eine Hotline mit einer ganzwöchigen und ganztägigen Erreichbarkeit, denn die Anreise findet meist am Wochenende statt, an dem viele reguläre Reisebüros geschlossen sind.
Lassen Mängel keine Erholung zu und zeigt sich der Reiseveranstalter nicht gewillt oder in der Lage, den negativen Umstand zu ändern, ist es möglich, den Vertrag zu kündigen und Ersatzansprüche geltend zu machen. Dies regelt in Deutschland der §651 des BGBs.
Auch bei Flugverschiebungen und Ähnlichem müssen Pauschalreisende keine Sorge haben und sich nicht mit den Folgeproblemen auseinandersetzen. Hier gelten zum einen die Fluggastrechte, welche hier zu finden sind, zum anderen liegt es in der Pflicht des Reiseanbieters, sich um auftretene Unannehmlichkeiten zu kümmern.

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