Die
Das Fastenopfer (Zakat al-Fitr) ist nicht Bestandteil der obligaten Almosenspende, sondern wird separat und zusätzlich verrichtet.
Zakat al Fitr ist für alle Muslime obligatorisch, die genügend Mittel haben, um sich selbst und ihre Familie zu versorgen. Die Empfänger des Fastenopfers sind die Armen und Bedürftigen.
Zakat al-Fitr ist an den Fastenmonat Ramadan gebunden und kann nur in diesem Monat entrichtet werden. Die Spende kann an einem beliebigen Tag zwischen dem ersten und letzten Fastentag entrichtet werden. Sie muss aber vor den Id-Gebeten bezahlt werden, die am ersten Morgen nach Ramadan das Ende des Fastenmonats markieren.
Der Betrag des Fastenopfers ist für alle wie folgt (pro Person): Der Wert von einem Sa’a Datteln, Gersten, Mais, Weizen, Reis oder andere Nahrungsmittel die am eigenen Lebensort gängig sind. Ein Sa’a ist ein Maß das vier Mal Schöpfen mit beiden Händen entspricht, ca. 2,6 – 3 kg. Die Spende kann entweder in Naturalien erfolgen oder man kann Insititutionen den entsprechenden Geldwert geben, die dann die Lebensmittel kaufen und verteilen. Der Wert des Zakat al-Fitr hat sich stetig verändert, da die Nahrungsmittel heute ja nicht gleich viel kosten, wie vor 700 Jahren. Zudem ist die Spende je nach Land anders, da ja auch die Lebensmittel nicht überall gleich viel kosten. Die Eltern bezahlen zudem die Spende für die Kinder mit.
Der Fastenmonat Ramadan geht in wenigen Tagen zu Ende.