Strafe des Zusammenseins unverheirateter Männer und Frauen

Ein Thema was immer wieder für Aufsehen sorgt, ist das Beisammensein von unverheirateten und nicht verwandten Männern und Frauen in abgeschlossenen Räumlichkeiten. Wie ihr ja bestimmt aus unseren zahlreichen Einträgen entnehmen konntet, ist das Konkubinat hier strafbar. Was aber viele nicht wissen ist, dass die oben beschriebene Regelung nicht nur für das Zusammenleben gilt sondern generell. Man kann also bestraft werden, wenn man zB im Auto erwischt wird mit einer Person des anderen Geschlechts mit der man nicht verwandt und nicht verheiratet ist.

Das Gericht in Ajman verurteilte den jungen Einheimischen und die ägyptische Begleiterin, die im Auto erwischt wurden gemäß dem Gesetzesverbot (Khulwa).